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Beitragsverordnung

smartax Deutschland e.V. Lohnsteuerhilfeverein

Beitragsordnung

(gültig ab 12.07.2017)


Die smartax Deutschland e.V. Lohnsteuerhilfeverein ist eine staatlich anerkannte Selbsthilfeeinrichtung von Steuerpflichtigen.

Die Vereinsmitglieder erhallten eine qualifizierte und professionelle Beratung.



Anspruch haben alle Personen, die folgende Einnahmen erhalten

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeitsonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen § 22 Nr. 1 EStg






  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
  • Zusätzlich zu diesen Einkünften dürfen Einnahmen aus anderen Einkunftsarten im Sinne des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG




  • bis zu einer Höhe von 13.000,00 EUR, bei Zusammenveranlagung 26.000,00 EUR vorhanden sein.




Beitragspflicht


§ 1 Beitragspflicht

Bei Zahlung des Jahresbeitrages haben die Mitglieder Anspruch auf eine qualifzierte Beratung. Die Beitragspflicht besteht egal ob die professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird oder nicht.

§ 2 Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und orientiert sich an der folgenden Beitragsbemessungsgrundlage, die sich aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des bestreffenden Besteuerungsjahres zusammensetzen. Die Beitragsbemessungsgrundlage berechnet sich aus:
- Bruttoarbeitslohn, Lohnersatzleistungen, Mieteinnahmen bei Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Brutto-Rentenbezüge, Wiederkehrende Bezüge (Ehegattenunterhalt), Arbeitslosenhilfe, -geld, Krankengeld, steuerfreier Fahrt- und Reisekostenersatz, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, steuerfreie AG-Zahlungen bei doppelter Haushaltsführung.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegaten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.

Alle Mitgliedbeiträge sind in EUR incl. Mwst. Bemessungsgrundlage in EUR Mitgliedsbeitrag in EUR incl. Mwst.

bis 8.000,00               49,00
bis 16.000,00             74,00
bis 25.000,00             93,00
bis 37.000,00           120,00
bis 50.000,00           157,00
bis 75.000,00           199,00
bis 100.000,00         256,00
bis 125.000,00         324,00
bis 150.000,00         395,00
bis 175.000,00         473,00
ab  175.001,00         568,00

Bei der Ersterfassung eines vermieteten Objektes ist dem Verein eine Auslagenpauschale von 50,00 EUR zu entrichten.

Für die Aufnahme als Mitglied wird eine Gebühr von 15,00 EUR inkl. Mwst. fällig.

§ 3 Beitragsfälligkeit
Alle Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag am Beginn des jeweiligen Beitragsjahres im Januar zu entrichten.
Ein Anspruch auf Hilfe besteht nur dann, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind.
Der Jahresbeitrag ist meist wesentlich günstiger als die Gebühren für die Beratungen durch einen freien Steuerberater.

§ 4 SEPA-Basislastschriftverfahren
Als Zahlweg zwischen Mitglied und Verein wird das SEPA-Basislastschriftverfahren vereinbart.
Das Mitglied hat das nötige Mandat zu erteilen und bei Fälligkeit für ausreichende Deckung zu sorgen.

§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 12.07.2017 in Kraft.

Der Vorstand

München, den 12.07.2017




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